Governance & Legal Strategy
Externe Datenschutzbeauftragte
Viele Unternehmen benötigen nach Art. 37 DSGVO eine benannte Datenschutzbeauftragte, ohne die Kapazität, diese Rolle intern aufzubauen. MARLAU übernimmt diese Funktion extern oder unterstützt zunächst bei der Einordnung, welches Modell zum Unternehmen passt.
Was eine externe Datenschutzbeauftragte übernimmt
- Ansprechpartnerin für Aufsichtsbehörden und betroffene Personen
- Überwachung der Einhaltung von DSGVO und BDSG
- Beratung zu Verarbeitungstätigkeiten, Verträgen und technisch-organisatorischen Maßnahmen
- Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeitenden
- Führung von Verarbeitungsverzeichnis, Löschkonzepten und Meldewegen
Zwei Wege, je nach Ausgangslage
Datenschutz-Analyse
Für Unternehmen, die zunächst einordnen möchten, ob und in welcher Form Handlungsbedarf besteht. Eine erste Bestandsaufnahme der Verarbeitungstätigkeiten, Risiken und bestehenden Strukturen bildet die Grundlage für eine fundierte Entscheidung.
Bestellung als externe Datenschutzbeauftragte
Für Unternehmen mit bereits identifiziertem Bedarf. MARLAU übernimmt die laufende Betreuung als benannte externe Datenschutzbeauftragte, einschließlich Dokumentation, Schulung und Ansprechpartnerfunktion gegenüber Behörden.

Marina Schneider ist zertifizierte betriebliche Datenschutzbeauftragte (IHK Mittleres Ruhrgebiet) und Unternehmensjuristin mit Erfahrung in Compliance, Arbeitsrecht und Governance. Mehr über die Gründerin.